DIN 18007
Die DIN 18007 stellt eine Sammlung verbindlicher Vorgaben für Abbruchtätigkeiten dar. Ausgangspunkt sind die Besonderheiten einzelner Abbruchverfahren.
Interessant ist die inhaltliche Ausrichtung auf den Aspekt der Umwelterhaltung. Dies ist verständlich, denn man kann durch bewussten Einsatz von Abrisstechniken zur Umweltschonung beitragen und den Wertstoffkreislauf entlasten. So soll beim Abbruch auf Selektion von Materialien sowie Aussonderung von Gefahrenstoffen geachtet werden. Da Recycling-Material wiederverwertbar ist, schont dies die Rohstoffressourcen. Eine wirtschaftliche Arbeitsweise wird möglich.
Kennzeichnung von Abbruchverfahren gemäß DIN 18007
Abgreifen, Einschlagen, Eindrücken, Einziehen, Stemmen, Pressschneiden, Scherschneiden, Spalten, Demontieren, Sprengen, Sägen und Brennschneiden heißen die Abbruchverfahren gemäß DIN 18007. Aufgrund der spezifischen Wirkungsweise kann man jedes Verfahren als mechanische, thermische, chemische oder hydrodynamische Technik kennzeichnen.
Quellmittel und explosive Stoffe sind Grundlage chemischer Abbruchverfahren. Dabei wird Material mit Druckkraft zertrümmert. Mechanische Verfahren führen zum langsamen Abbruch und eröffnen die Möglichkeit, Material zu selektieren. Bei hydrodynamischen Abbruchtechniken trifft ein Gemisch aus Wasser und Abrasivmittel auf das zu bearbeitende Material. Thermische Abbruchverfahren nutzen Wärmeenergie durch Oxidation von Sauerstoff und Brenngasen.
In der Praxis hat sich eine Kombination verschiedener Abrissverfahren durchgesetzt. Weitere Intentionen der DIN 18007 sind die Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie die Vermeidung von Gebäudeschäden beim Abbruch.
Anwendung der Abbruchverfahren
Auch die Einsatzmöglichkeiten der Abbruchverfahren werden innerhalb der DIN 18007 dargestellt. Im Zentrum stehen dabei statische Aspekte sowie Bezüge zu Bauelementen und -material. So werden das Stemmen, Abgreifen, Eindrücken, Einschlagen, Sprengen sowie Press- und Scherschneiden als geeignete Verfahren zum Abbruch von Flachbauten hervorgehoben. Dagegen soll der Abriss von Decken mittels Einschlagen, Stemmen oder Reißen erfolgen.
Schliesslich verweist die DIN 18007 auf Folgen der Abbruchverfahren wie Staubentwicklung, Funkenflug und Vibrationen.