Eindrücken
Das Eindrücken beruht auf einer gezielten Krafteinwirkung. Dadurch werden Bauteile aus dem bisherigen statischen Gefüge gedrängt. Dann ist die Konstruktion instabil. Es kommt zum Einsturz von Bausubstanz.
Aufgrund dieser Charakteristik zählt man das Eindrücken – neben dem Abtragen, Demontieren, Einreißen, Abgreifen und Einschlagen – zu den Abbruchverfahren.
Maschinen
Im Gegensatz zum Menschen können moderne technische Geräte derart hohe Kräfte entfalten, dass Elemente eines Bauwerks sofort zerstört werden. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang die Abbruchoptionen mittels Frontlader, Raupen sowie Hydraulikbaggern hervorgehoben.
Der Erfolg des Abbruchs mittels Eindrücken hängt u.a. von der Platzierung des Druckpunkts ab. Es geht insbesondere darum, mit der Technik den oberen Rand des abzubrechenden Bauelements zu erreichen. Wird Bausubstanz mithilfe eines Hydraulikbaggers eingedrückt, sollten sich der Tieflöffel und das Abbruchobjekt auf gleichem Niveau befinden Die in der Praxis immer wieder zu beobachtende Nutzung des Auslegers eines Seilbaggers zum Eindrücken ist eher uneffektiv.
Anwendungsbereiche für das Eindrücken
Mit diesem Verfahren werden häufig schmale oder gering bewehrte Bauelemente abgerissen. Dazu zählt ein Ziegelverband im Mauerwerk ebenso wie eine hölzerne Wand. Auch Säulen, Treppenelemente sowie hervorkragende Gebäudeteile entfernt man effizient mit dieser speziellen Abbruchtechnik. Alle Abbruchverfahren erfordern eine sorgsame Arbeit. Es gilt, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Der Fachmann beziffert diesen Abstand beim Eindrücken auf mindestens 1,50 Meter. Allgemein gilt, dass der Sicherheitsbereich nicht geringer als das hälftige Mass der Bauwerkshöhe sein sollte.
Besondere Vorsicht muss beim Abbruch nach Innen walten. Durch verminderte Möglichkeiten der Einsichtnahme sowie stark veränderter Zug- und Druckkräfte im Bauwerk erhöht sich das Risiko unkontrollierter Einstürze.
Die Entstehung von Staub mindert Feuchtigkeitszufuhr während dieses Abrissprozesses. Zudem gelten Maßnahmen zum Lärmschutz als zweckmäßig. Schliesslich ist wichtig, dass das Eindrücken einer Abbruchgenehmigung bedarf.