Abbruchverfahren

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Abbruch eines Gebäudes

Abbruchverfahren ist ein synonymer Begriff für Abriss, Rückbau und Abbruch. Die Bezeichnung umfasst Methoden zur Zerstörung von Bausubstanz, insbesondere das Abtragen, Demontieren, Einreißen, Abgreifen, Einschlagen und Eindrücken. Die Hilfsverfahren zum Abriss sind mechanische Trennvorgänge wie Kernbohren, Sägen, Schneiden, Fräsen und Schälen. Zahlreiche Werkzeugmaschinen stehen für die Anwendung von Abbruchverfahren zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Brechstange, Hydraulikhammer, Schrottschere, Abbruchzange, Raupe oder Schneidbrenner. Es ist nicht gestattet, Abrissarbeiten nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Man muss dabei Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen treffen. Sogar beim Teilabriss kann eine Abbruchgenehmigung mit genauen Informationen zur Abrisstechnik erforderlich sein. Dies gilt hinsichtlich des Abbruchs von Bauteilen mit besonderer Bedeutung bezüglich des Brandschutzes. Beispiel dafür sind tragende Wände.

Zielsetzungen und Praxisbeispiele

Abbruchverfahren zielen auf die vollständige oder teilweise Entfernung baulicher Elemente. So entsteht mehr Raum zur Umsetzung neuer Projekte. Demografische, infrastrukturielle und politische Erwägungen können die Entscheidung zum Abbruch beeinflussen. Beispiele dafür sind der Abriss veralteter Industrieanlagen oder ungenutzter Bauten entlang der EU-Binnengrenzen.
Ebenso flankieren Abrissarbeiten Modernisierungs- und Neubauvorhaben. Bauteile wie Wohnetagen, Balkons oder Erker werden mit Blick auf notwendige Erweiterungsbauten entfernt. Auch aus bauästhetischen oder funktionalen Erwägungen können diese Arbeiten erfolgen.
Ausserdem ermöglichen Abbruchmethoden Prüfungen der Bausubstanz. Das ist wichtig, weil sich der Immobilienwert durch einen statisch intakten Baukörper steigert.

Werkzeuge für Abbruchverfahren

Zur Entfernung grosser Gebäudeteile verwendet man zumeist Abrissbirne und Bohrhammer. Der Abriss mit Kernbohrern, Fugenschneidern und Wandsägen erlaubt genauere Trennvorgänge. Daher setzt man diese Maschinen gern zur Gebäuderekonstruktion ein. Oft erfolgen Abbruchverfahren im Rahmen des planmässigen Rückbaus. Damit verbunden ist die Einhaltung rechtlicher Vorschriften zum Emissionsschutz sowie zur Optimierung der Wertstoffkreisläufe.
Die Verwendung hochleistungsfähiger Technik sowie statische Instabilitäten führen bei Abbrucharbeiten zu Unfallrisiken. Geeignete Massnahmen schützen davor. Dazu gehören die Absperrung der Baustelle, das Tragen von Schutzkleidung sowie die Verwendung funktionsfähiger Arbeitsgeräte. Dies ist in den Arbeitsschutzvorschriften für Abbruchverfahren geregelt.

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