Sprengen
Durch Einsatz explosiver Stoffe wird beim Sprengen der vollständige oder teilweise Einsturz baulicher Konstruktion erzielt. In der Folge entstehen grossformatige und kleinere Materialteile.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Detonationsstoffen wie Dynamit erfolgt das Sprengen mit expandierenden Materialien staubfrei. Ein Beispiel dafür ist Quellzement. Dieses Material dehnt sich nach Einbringung in Bohrlöchern aus. Dadurch kommt es im zu sprengenden Material zu Spannungen und Rissen. Dies mündet im Materialbruch.
Praktische Anwendungsbereiche
Das Sprengen dient dem Abbruch komplexer Gebäude wie Parkhäuser, Kommunalbauten und Industrieanlagen.
Weil sich die entstehenden Kräfte in Ausbreitungsrichtung und Wirkungskraft berechnen lassen, kann man Fallrichtung und Einsturzverlauf bei Detonationen planen. Dies ist ein Vorteil beim gezielten Abbruch hoher Bauten wie Schornsteine und Aussichtstürme.
Zudem erleichtert das Sprengen den Rückbau von Gebäuden. Zeitnah wird Raum geschaffen, um weitere Abbruch- oder Modernisierungsarbeiten vorzunehmen.
Sollte sich das zu sprengende Gebäude im dicht bebauten Wohnumfeld befinden, besteht hohe Unfallgefahr. Trümmer können herabstürzen.
Dieses Risiko mindert eine gelenkte Detonation, bei welcher das Bauwerk – wie ein Kartenhaus – in sich selbst zusammensinkt.
Detonationen werden auch im Bergbau eingesetzt. Mit Sprengladungen bricht man Materialteile aus einer kompakten Formation heraus. Dies ermöglicht den wirtschaftlichen Abbau von Bodenschätzen. Weitere Einsatzfelder liegen im Tunnelbau sowie in der Geländemodellierung.
Voraussetzungen beim Sprengen
Detonationen sind mit starken Vibrationen, Lärmentstehung, Staubentwicklung sowie sich verteilenden Trümmerteilen verknüpft. Daher darf eine Sprengung nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand erfolgen. Dem auftretenden Staub beim Sprengen wirkt Sprühwasser entgegen.
Weitere Vorkehrungen zum Arbeitsschutz bei Sprengarbeiten sind die Sicherung des Arbeitsfeldes sowie die Anbringung von Staub- und Lärmschutzmaterialien. Zudem dürfen diese Tätigkeiten ausschließlich qualifizierte, “sprengberechtigte” Personen nach behördlicher Genehmigung ausführen. Sie besitzen den amtlichen Befähigungsschein zum Sprengen.